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Auto-Urlaub in Frankreich

Verkehrsregeln in Frankreich

Stand 23.07.19 - 17:16 Uhr

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Im Urlaub gehts für viele Münchner wieder nach Frankreich. Diese Verkehrsregeln gilt es zu beachten.

Verkehrsregeln in Frankreich

Kraftstoffpreise (Angegebene Preise sind Mittelwerte)

Diesel: 1,44 €
gazole, gasoil
Bleifrei Super (95 Oktan): 1,45 €
SP95 – SP=sans plomb
Bleifrei Super E10 (95 Oktan): 1,43 €
E10 & SP95
Bleifrei Super Plus (98 Oktan): 1,51 €
SP98

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Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen, nicht mehr als 10 l Kraftstoff in Reservekanistern mitzuführen.

An den meisten Tankstellen wird Bleifrei Super (95 Oktan) mit einem Bioethanol-Anteil von max. 10 % (Bezeichnung: SP95-E10) als Ersatz für das herkömmliche Bleifrei Super mit 95 Oktan angeboten. Beim Tanken von E10 sollte darauf geachtet werden, dass der Kraftstoff die europäische Norm EN 228 für Ottokraftsoffe erfüllt. Diese beinhaltet seit Oktober 2012 auch einheitliche Qualitätsanforderungen für E10-Kraftstoffe. Als Alternative ist Bleifrei Super Plus mit 98 Oktan erhältlich.

Günstige Tankstellen gibt es häufig bei den großen Supermärkten. An vielen SB-Autombaten kann mit Kredit- und Bankkarte bezahlt werden. Allerdings akzeptieren Tankstellen teilweise nicht die in Deutschland ausgegebenen Karten. Der Grund liegt darin, dass der Automat die Bonität der ausländischen Karte nicht feststellen kann. Dies sollte insbesondere auf dem Land, nachts und am Wochenende bedacht werden, wenn Tankstellen nicht oder nur sehr eingeschränkt mit Personal besetzt sind. Teilweise wird Vorauskasse verlangt. An den Autobahnen sind die Tankstellen rund um die Uhr geöffnet.

Autogas/ LPG (GPL – Gaz de pétrole liquéfié) ist flächendeckend erhältlich. Für die Autogasbetankung wird ein Adapter (Dish-Anschluss) benötigt. LPG-Fahrzeuge ohne Sicherheitsventil ist das Parken in Tiefgaragen verboten.

http://www.mylpg.eu

Tempolimits

Pkw Gespann Motorrad Wohnmobil leicht1 Wohnmobil schwer2 innerorts 50 50 50 50 50 außerorts6 80 80 80 80 80 Schnellstraßen3 110 1104 110 110 100 Autobahnen7 130 1304 130 130 110

1 bis 3,5 t zGG

2 über 3,5 t zGG

3 Zwei Fahrspuren in jeder Richtung; wer seinen Führerschein weniger als drei Jahre besitzt: 100 km/h; bei Regen und anderen Niederschlägen: 100 km/h

4 90 km/h, wenn das zul. Gesamtgewicht des Gespanns über 3,5 t liegt

5 Wer seinen Führerschein weniger als drei Jahre besitzt: 110 km/h; bei Regen und anderen Niederschlägen: 110 km/h

Wichtige Verkehrsbestimmungen

Promillegrenze

Sie beträgt 0,5
Für Fahranfänger (in den ersten drei Jahren des Führerscheinbesitzes) gelten 0,2.

Besonderheiten an Ampeln

Ein rotes Lichtzeichen in Kreuzform auf der Rückseite der Ampel des Gegenverkehrs zeigt, dass dieser rot hat. Bei eigener grüner Ampel ist somit zügiges Linksabbiegen möglich, wobei Fußgänger Vorrang haben. Auf rot geschaltete Ampeln mit einem gelb blinkenden Pfeil zeigen, dass in die durch den gelben Pfeil angezeigte Richtung weiter gefahren werden darf. Querverkehr hat jedoch Vorfahrt.

Vorfahrtsregelungen

Vorfahrtstraßen enden an den Ortsschildern. Straßenbahn hat Vorfahrt.

Vorfahrtsregelungen am Kreisverkehr

st die Vorfahrt nicht mittels Beschilderung geregelt, gilt Rechts-vor-links, d.h. Vorfahrt der jeweils in den Kreisverkehr einfahrenden Kfz.

In einem mehrspurigen Kreisverkehr muss derjenige, der von der Innen- auf die Außenspur wechseln will dem auf der Außenspur befindlichen Kfz die Vorfahrt gewähren.
Eine EU-einheitliche Regelung zum Blinken im Kreisverkehr gibt es nicht. Jedes Land kann hier eigene Regeln aufstellen. Da es sich hierbei um Verhaltensvorschriften handelt, gelten diese Regelungen auch jeweils für ausländische Kraftfahrer.

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Halten und Parken

Blaue Markierungen auf der Straße oder am Bordsteinrand weisen auf das begrenzte und kostenlose Parken mit Parkscheiben in den sog. " Zones Bleues" hin. Ein gelber, unterbrochener Streifen am Fahrbahnrand bedeutet Parkverbot; durchgezogene gelbe Streifen bedeuten Halte- und Parkverbot. Das Parken und Halten unter Brücken sowie das Parken in Tunnels oder Unterführungen ist verboten. Informationen zum Parken in Paris (Parkzonen, Preise, Bezahlung) unter www.paris.fr

Parkerleichterungen für Schwerbehinderte

Der blaue EU-Schwerbehindertenparkausweis wird derzeit in den Ländern der Conférence Européenne des Ministres des Transports (CEMT) und assoziierten Staaten anerkannt. Alle Länder der EU sind zugleich CEMT-Länder. Der orange Schwerbehindertenparkausweis gilt nicht im Ausland. Die Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Vor einem Auslandsaufenthalt muss daher immer überprüft werden, welche Bestimmungen in dem jeweiligen Zielland gelten.
Eine Übersicht kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden:

FIA-Leitfaden

Weitere wichtige Verkehrsbestimmungen

Radarwarngeräte im einsatzbereiten Zustand sind verboten. Das gilt auch für Navigationsgeräte mit entsprechender Funktion. Das Gerät wird eingezogen. Bei festinstallierten Geräten kann das Kfz beschlagnahmt werden.
Dashcams sind erlaubt (falls die Aufnahmen als Beweismittel verwendet werden, sind andere Unfallbeteiligte unmittelbar nach dem Unfall über die Aufnahmen zu informieren).
Ablenkungen während der Fahrt, die die Konzentration beeinträchtigen, wie beispielsweise das Essen oder das Schminken am Steuer, aber auch das Herumkramen im Handschuhfach ist verboten. Ebenso das Betrachten eines Bildschirms (z.B. DVD-Spieler). Der Blick auf den Bildschirm des Navigationssystems ist erlaubt. Außerdem wird zu laute Musik im Fahrzeug mit einem Bußgeld bestraft, wenn dadurch Umgebungsgeräusche im Verkehr nicht mehr hinreichend wahrgenommen werden können.
Aus Sicherheitsgründen können auch Fahrer, die sich mit Flip-Flops oder ähnlich losem Schuhwerk hinter das Lenkrad setzen, ein Bußgeld riskieren.

Telefonieren

Handys dürfen ohne Freisprechanlage von Autofahrern während der Fahrt nicht benutzt werden. Wer dennoch beim Fahren telefoniert, muss mit empfindlichen Geldbußen rechnen. Die Verwendung von Kopfhörern, Ohrstöpseln oder Headsets beim Fahren ist verboten. Eine Freisprecheinrichtung darf allerding nur verwendet werden, wenn die Sprachübertragung über externe Lautsprecher im Fahrzeug oder den Telefonlautsprecher erfolgt.

Kindersitze

Sie müssen Kinder unter 10 Jahre im Auto mit einem geeigneten Kindersitz (ECE-Regelung Nr.44) sichern. Kinder müssen mindestens 10 Jahre alt sein, um auf dem Beifahrersitz mitfahren zu dürfen.

Warnwestenpflicht

Auto- und Motorradfahrer, die ihr Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften im Falle einer Panne oder eines Unfalls verlassen, müssen eine Warnweste tragen. Die Weste muss vor Verlassen des Fahrzeugs angelegt werden.
Die Tragepflicht besteht nachts oder tagsüber bei schlechter Sicht außerhalb geschlossener Ortschaften auch für Fahrradfahrer.

Weitere Mitführpflichten

Die am 1. Juli 2012 eingeführte Mitführpflicht von Alkoholtestsets in jedem Kraftfahrzeug (Ausnahme Kleinkrafträder) besteht weiterhin. Mit dem am 1. März 2013 in Kraft getretenen Dekret Nr. 2013-180 wurde die Vorschrift des französischen Straßenverkehrsgesetzes dahingehend geändert, dass zwar grundsätzlich weiterhin ein Alkoholtestset (mit französischer NF-Zertifizierung) mitzuführen ist, das Nichtmitführen aber nicht mit einem Bußgeld geahndet wird.
Die Alkohol-Einwegtests sind in Frankreich in Apotheken oder an den Autobahn-Raststätten erhältlich.
Wir empfehlen die Mitnahme von einem Set mit Ersatz-Glühbirnen, da diese bei einem etwaigen Ausfall schnellen Ersatz gewährleisten. Bei Fahren ohne ausreichende Beleuchtung drohen sonst Geldbußen. Ausgenommen sind Fahrzeuge, die mit Xenon-, LED- oder Neon-Scheinwerfern ausgerüstet sind.
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Kennzeichnung von überstehender Ladung

Die Ladung darf nicht nach vorne überstehen. Nach hinten kann die Ladung über Ihr Kfz maximal 3 m hinausragen (Art. R. 67 Code de la Route). Die Ladung darf dabei den Boden nicht berühren. Die Ladung muss mit einer rückstrahlenden Vorrichtung, nachts zusätzlich mit einem roten Licht gekennzeichnet sein, sofern die Ladung um mehr als 1 m nach hinten hinausragt.
Einen Fahrradträger dürfen Sie am Heck montieren, sofern die genannten zulässigen Abmessungen nicht überschritten werden.

Winterausrüstung

Die Benutzung von Winterreifen („Pneus neige") kann bei entsprechenden Witterungsverhältnissen kurzfristig durch entsprechende Beschilderung vorgeschrieben werden (Mindestprofiltiefe 3,5 mm). Die Benutzung von Schneeketten kann kurzfristig durch entsprechende Schilder angeordnet werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit Schneeketten beträgt 50 km/h. Schneeketten müssen auf die Räder der Antriebsachse montiert werden.

Besondere Regelungen für Motorräder und andere Krafträder

Ab 20. November 2016 müssen alle Fahrer und Mitfahrer von Motorräder (auch Roller, Mofas, Quads etc.) CE-zertifizierte Handschuhe tragen. Davon betroffen sind auch ausländische Biker.

Bußgelder – Besonderheiten

Im Vergleich zu Deutschland fallen die Bußgeldsätze für bestimmte Verstöße deutlich höher aus.
Bei Bezahlung einer Geldbuße innerhalb von 15 Tagen wird eine Reduzierung der Mindestbuße angeboten.

Richtiges Verhalten bei Unfall und Panne

Nach französischem Recht ist es nicht erlaubt, sich zu Fuß auf der Autobahn (einschließlich Pannenstreifen) zu bewegen. Fahrer und alle Fahrzeuginsassen müssen sich bei Panne oder Unfall unverzüglich und auf direktem Weg hinter die Leitplanke begeben. Aus diesem Grund ist es daher auch verboten, nach einer Panne oder einem Unfall auf französischen Autobahnen ein Warndreieck aufzustellen.
Auf Landstraßen und innerorts ist das Aufstellen von Warndreiecken dagegen nicht nur zulässig, sondern sogar vorgeschrieben.
Bei Personenschäden ist in jedem Fall die Polizei zu rufen. Bei Sachschäden ist die Verwendung des »Europäischen Unfallberichts« zu empfehlen (in den ADAC Geschäftsstellen mehrsprachig erhältlich).

Abschleppen

Privates Abschleppen auf Autobahnen ist verboten.

Besondere Verkehrszeichen

Toutes Directions alle Richtungen Rappel Erinnerung, Mahnung (meist in Verbindung mit Tempolimits) Ralentir langsam fahren Centre Ville zur Stadtmitte Déviation Umleitung Passage interdit Durchfahrt verboten Serrez à droite Rechts halten Vous n’avez pas la priorité Sie haben keine Vorfahrt Fin d’interdiction de dépasser Ende des Überholverbots Bis (in Verbindung mit) Itinéraire Ausweichstrecke/Umfahrung

Alle Angaben ohne Gewähr.

Flagge "Frankreich" Zeit
Es besteht ganzjährig kein Zeitunterschied zu Deutschland.
Zahlungsmittel und Geld
€ (Euro)

Ein- und Ausfuhr von Zahlungsmitteln

Reisende, die aus der EU in ein Drittland ausreisen oder aus einem Drittland in die Europäische Union einreisen sind verpflichtet, mitgeführte Barmittel im Wert von 10.000 Euro oder mehr schriftlich mittels Vordruck 0400 anzumelden. Die Deklaration muss mindestens 5 Tage vor Reisebeginn beim Französichen Zoll erfolgen. Bei der Einreise nach Deutschland aus einem Mitgliedstaat der EU und bei Ausreise aus Deutschland in einen Mitgliedstaat der EU, müssen mitgeführte Barmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr den Kontrolleinheiten des Zolls auf Befragen mündlich angezeigt werden.

Bargeld

Mit Ihrer Bankkarte (Maestro oder V PAY) und persönlichen Geheimnummer (PIN) können Sie an den meisten Geldautomaten Bargeld abheben.

Öffnungszeiten der Banken

Mo-Fr 9-12 und 14-16 Uhr.

Bargeldlos bezahlen

Die Bankkarte (Maestro oder V PAY) wird als Zahlungsmittel vielfach akzeptiert. Auch die Akzeptanz von Kreditkarten ist sehr hoch. Mit den ADAC Kreditkarten genießen Sie Vorteile wie den weltweit gültigen Rabatt auf alle Zahlungen an Tankstellen.

Telefon

Ins Land telefonieren

Von Deutschland nach Frankreich:
0033 + Telefonzonenvorwahl + 8-stellige Teilnehmernummer

Liste der Telefonzonenvorwahlen
1 – Paris
2 – Nordwesten
3 – Nordosten
4 – Süden
5 – Südwesten
6 – französische Mobilfunknetz

Zu Hause anrufen

Von Frankreich nach Deutschland:
0049 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer

Im Land telefonieren

Null + Telefonzonenvorwahl + Rufnummer

Liste der Telefonzonenvorwahlen
1 – Paris
2 – Nordwesten
3 – Nordosten
4 – Süden
5 – Südwesten
6 – französische Mobilfunknetz

Für öffentliche Fernsprecher (häufig auch in Cafés und Bars) sind Telefonkarten (télécartes) in Postämtern und Tabakwarenläden erhältlich sowie in Verkaufsstellen, wo »télécarte en vente ici« zu lesen ist.
Netzspannung
Die Netzspannung beträgt 230 Volt/ 50 Hertz Wechselstrom. Ein Adapter ist erforderlich. Er ist in vielen ADAC-Geschäftsstellen und im Fachhandel erhältlich.

Quelle: ADAC

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